Wie werde ich Vereinsmitglied ?
Um Mitglied in unserem Verein zu werden, bedarf es folgender Voraussetzungen:
Wie kann ich einen Garten erwerben ?
Was ist unter Gemeinschaftssinn zu verstehen ? Jeder Verein ist eine Gemeinschaft unterschiedlicher Menschen, mit individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen. Um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten, ist es deshalb erforderlich, dass jedes Vereinsmitglied auch die Interessen der anderen Vereinmitglieder respektiert, frei nach dem Motto: "Behandle Deinen Nächsten so, wie Du selbst auch behandelt werden willst". Wer also Mitglied geworden ist, kann deshalb natürlich nicht alles machen was er möchte. In jeder Gemeinschaft gibt es Auflagen die befolgt werden sollten, so auch bei uns. Was muss ich beim Bundeskleingartengesetz einhalten ? Laut Bundeskleingartengesetz § 1 ist die kleingärtnerische Nutzung Pflicht. Eine grobe Einhaltung der 1/3 Teilung ist einzuhalten, d.h.: 1/3 Laube, Terrasse, Wege usw., 1/3 Obst- und Gemüseanbau, 1/3 Rasen, Sträucher, Zierpflanzen usw.. Natürlich werden noch viele weitere Dinge in diesem Gesetz geregelt, die wir Kleingärtner zu beachten haben. Die meisten Regelungen befassen sich mit Ordnungsmaßnahmen, die jedem von uns auch ohne dieses Gesetz geläufig sind, wie z.B. der Umgang mit Kompost ohne Geruchsbelästigung für die Gartennachbarn oder auch das Vermeiden von Lärm in den Mittagszeiten von 13.00 - 15.00 Uhr und an den Wochenenden. Was für Gemeinschaftsarbeiten muss ich leisten ?
Die Grundlage für die jährlich zu leistenden Stunden der Gemeinschaftsarbeit ist unsere Vereinssatzung in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz. Die zu leistenden Arbeitsstunden werden durch den Vereinsvorstand festgelegt. Als Faustregel gilt: Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Betrachte daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit, sondern nutze die Geselligkeit während der Gemeinschaftsarbeit auch zum gegenseitigen sich kennenlernen. Bedenke, dass schlussendlich ja alles Deinem eigenem Wohl dient. Was kostet mich so ein Kleingarten ? Zu den Kosten für den ausgehandelten Gartenwert an sich, fallen noch folgende Kosten an (wenn sie nicht schon im Kaufpreis enthalten sind): |
Der Verein hat zurzeit 360 Gärten in verschiedenen Größen (300 - 750 qm). Die Preise für einen Garten variieren erheblich, je nach Zustand und Ausstattung. Zu jedem ausgehandelten Kaufpreis kommen folgende Kosten hinzu: |
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Die Pacht(1) kostet beispielsweise für einen Garten mit 480 m²: 201,60 € pro Jahr. Im Mitgliedsbeitrag(2) ist eine Minimalversicherung (Laube + Inventar, Unfallvers.), Beiträge an Dachverbände, sowie eine jeden Monat erscheinende Gartenzeitung enthalten. Jeder Garten hat einen eigenen Stromzähler(5), der auf dem Gartenweg installiert ist und von der Stromgesellschaft gewartet wird. Ebenfalls einen eigenen Schacht mit Trinkwasseranschluss(7), vorn am Garteneingang, und eingebauter Wasseruhr. Die Kaution für Trinkwasser- und Stromanschluss wird bei Weiterverpachtung des Gartens zurückerstattet. Bei der Jahresabrechnung erscheint Ihr Strom(4)- und Trinkwasserverbrauch(6) mit Vorauszahlung, wie es in Ihrem Haushalt ebenfalls gehandhabt wird. Um in unserem Verein einen Garten zu erwerben, muss man Passiv-Mitglied werden. Dafür wird eine Aufnahmegebühr(3) berechnet. Sollten Sie Interesse an einem Garten haben, kommen Sie in unsere Vorstandssitzung, teilen Sie uns Ihren Preiswunsch mit und wir werden bemüht sein, für Sie den richtigen Garten zu finden. Termine für Vorstandssitzungen sind im Vereinshaus Burgfrieden, Tel. 352 1470, Rehagen 7, 30165 Hannover zu erfragen. Ein rechtsgültiger Kaufabschluss ist nur mit Beteiligung des Vorstandes, während der Vorstandssitzungen möglich! !!! Privat abgeschlossene Verträge sind unwirksam !!! |
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